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Berechnung des Pfändungsfreibetrages nach § 850c ZPO

Berechnung

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HilfeAls Auszahlungszeitraum ist die Zeit anzugeben, für die das Einkommen regelmäßig tatsächlich gezahlt wird. Dabei ist es unerheblich, wenn sich die Höhe des Einkommens nach anderen Zeiträumen berechnet.
Beispiel:
Auch bei Arbeitslosengeld gelten die monatlichen Freigrenzen, obwohl sich dessen Höhe nach der Anzahl der Tage eines Monats richtet. Entscheidend ist hier, dass die Leistung monatlich ausgezahlt wird.
  HilfeGrundlage für die Berechnung ist das Nettoeinkommen.
Davon abgezogen werden vermögenswirksame Leistungen einschließlich des Arbeitnehmer-Sparanteils. Ferner werden Überstundenver- gütungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Abfindungen sowie Aufwandsentschädigungen etc. nicht mitgerechnet, da hierfür besondere Regelungen gelten.
Unterhaltspflichten bestehen für: 
  HilfeBerücksichtigt werden können Personen, denen der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtung tatsächlich Unterhalt leistet, ob in Geld oder durch Versorgung/Unterkunft (Naturalunterhalt).
Dieses können sein: (früherer) Ehegatte, (früherer) gleichgeschlechtlicher Lebenspartner, Verwandte in grader Linie (z.B. Kinder, Eltern) oder der andere Elternteil vor bzw. nach der Geburt eines gemeinsamen Kindes.
Nicht dazu gehören z.B. Lebensgefährten, Stiefkinder, Geschwister oder Schwiegereltern.
 
 
 
 
 
   
   
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Autor: André Rose