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RVG Rechner: 1. Instanz mit Anrechnung der Geschäftsgebühr

RVG Rechner: 1. Instanz mit Anrechnung der Geschäftsgebühr

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    HilfeGeben Sie bitte hier den Streitwert für die Verfahrensgebühr ein.
  HilfeWenn eine Geschäftsgebühr anzurechnen ist, machen Sie hier bitte einen Haken und tragen den Gebührensatz und den Streitwert ein. Anzurechnen ist nach VB 3 Abs. 4 VV RVG die Hälfte, höchsten 0,75 der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG soweit der Gegenstand beider Verfahren derselbe ist.
     Geb.-Satz    
   €    
    HilfeGeben Sie bitte hier den Streitwert für die Terminsgebühr ein.
    HilfeGeben Sie bitte hier den Streitwert für die Einigungsgebühr ein. Der Wert für die Gebühr Nr. 1000,1003 kann nicht höher sein, als der Wert für die Gebühr Nr. 3100.
   
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Autor: Thomas Schmidt